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um im privaten Vereich fachliche Beratung zu geben, unter der vornehmlichen Zielsetzung, Streitigkeiten aus fachlicher Unkenntnis zu vermeiden bzw. zu schlichten ... um berechtigte Beanstandungen fachlich zu belegen... um Richtern in Rechtsstreitverfahren zu helfen, unter fachlich-technischen Gesichtspunkten ein richtiges Urteil zu fällen.     Damit übernimmt der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eine in unserem heutigen gesellschaftlichen Rechtsleben und Wirtschaftsleben unverzichtbare Aufgabe. Er übernimmt gesellschaftliche Verantwortung und eine Vertrauensstellung.